nutzwertgutachten

nutzwertgutachten werden von architekten auf basis von baubehördlich genehmigten einreichplänen erstellt und dienen notaren als grundlage zur begründung von wohnungseigentum.

bei bestandsbauten können die konsenspläne zumeist bei der baubehörde eingesehen werden. als basis für die nutzwertberechnung/ parifizierung sollten diese pläne dem tatsächlich ausgeführten bauzustand entsprechen und flächenangaben enthalten.

kostenrichtwert für nutzwertgutachten (preisbasis 1. Quartal 2023):
180 eur pro wohnung/ mindestens 900,- eur zuzüglich ust.

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