bauwerksbuch

bei neu-, zu- und umbauten von gebäuden mit mehr als zwei hauptgeschossen ist ein bauwerksbuch zu erstellen. dieses soll alle bauteile anführen, die einer regelmäßigen überprüfung zu unterziehen sind.

die unterlage führt jene untersuchungen an, welche nicht bereits in anderen gesetzlichen bestimmungen gefordert werden. so müssen beispielsweise kamine und liftanlagen nicht nochmals in die prüfliste des bauwerksbuches aufgenommen werden.

anzuführen sind jedenfalls die intervalle zwischen den prüfungen, die qualifikation der prüfer und die ergebnisse der untersuchungen. es gilt der grundsatz, daß einfache prüfungen öfter (z.b. jährlich), aufwändigere prüfungen durch eine fachfrau/-mann in größeren abständen erfolgen sollen.

der gesetzgeber möchte den eigentümern die verpflichtung zu instandhaltung bewusster machen und eine bessere kontrollmöglichkeit einführen, der verwaltungsaufwand wird jedoch mit dieser neuen vorschrift weiter erhöht.

bauwerksbücher können von ziviltechnikern und gerichtlich beeideten sachverständigen verfasst werden. kostenrichtwert für die erstellung bei kleineren wohnhäuser (preisbasis juni 2016): 400,- bis 600,- eur netto

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